Umgang mit Personalmangel während der COVID-19 Pandemie


Den Robert Koch Institut huet eng Ausnahmereglung fir medizinescht Personal ausgeschafft, wéi d'Personal agesat kann ginn wann déi adäquat Versuergung vun den Patienten durch Personalengpäss nët méi méglich ass.

Ist die adäquate Versorgung der Patienten durch Personalengpässe nicht mehr möglich, kann es notwendig sein, die bestehenden Empfehlungen zum Umgang von Kontaktpersonen (www.rki.de/covid-19-kontaktpersonen) für medizinisches Personal anzupassen.

Kategorie Ia (hohes Expositionsrisiko)
  • Medizinisches Personal mit hohem Expositionsrisiko, z.B. ungeschützte relevante Exposition zu Sekreten, Exposition gegenüber Aerosolen von COVID-19-Fällen (z.B. im Rahmen von Bronchoskopie)
Kategorie Ib (begrenztes Expositionsrisiko)
  • Medizinisches Personal mit begrenztem Expositionsrisiko, z.B. medizinisches Personal mit Kontakt unter 2 m zu COVID-19-Fällen ohne Schutzausrüstung, ≥15 Min face-to-face Kontakt (ohne Exposition wie unter Ia beschrieben); grundsätzlich gilt: je länger und enger der Kontakt, desto höher das Risiko.

Kategorie III

  • Medizinisches Personal mit Kontakt ≤ 2 m (z.B. Fall im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung), wenn eine adäquate Schutzbekleidung während der gesamten Zeit des Kontakts gemäß Kategorie I getragen wurde
  • Medizinisches Personal mit Kontakt > 2 m, ohne direkten Kontakt mit Sekreten oder Ausscheidungen der/des Patientin/en und ohne Aerosolexposition
 Übliche Regelung falls kein rele­vanter Personal­mangelAusnahmeregelung falls relevanter Personal­mangel
Kategorie Ia
  • Häus­liche Ab­son­de­rung für 14 Tage
  • Auswahl weiterer Maß­nahmen laut Management Kontakt­personen
    • Namentliche Registrierung sowie Mitteilung der Telefonnummer der Ansprechpartner des Gesundheitsamtes.
    • Generell im Haushalt nach Möglichkeit zeitliche und räumliche Trennung der Kontaktperson von anderen Haushaltsmitgliedern.
    • Gesundheitsüberwachung bis zum 14. Tag nach dem letzten Kontakt mit dem bestätigten COVID-19-Fall:
      • Messen der Körpertemperatur 2x/ Tag
      • Führen eines Tagebuchs: Symptome, Körpertemperatur, Aktivitäten und Kontakten zu weiteren Personen (Beispiel eines „Tagebuchs“ auf den RKI-Seiten, www.rki.de/covid-19-kontaktpersonen)
      • Tägliche Information des Gesundheitsamts
    • Wird die Pflegende innerhalb von 14 Tagen nach dem letzten Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall symptomatisch und ist die Symptomatik vereinbar mit einer SARS-CoV-2-Infektion, so gilt sie als krankheitsverdächtig und eine weitere diagnostische Abklärung sollte erfolgen.
  • Häus­liche Ab­son­de­rung (mög­liche Re­duk­tion auf 7 Tage nach Expo­sition)
  • Bei Symp­tom­frei­heit Arbei­ten nur mit chirurgischer Maske (bis 14 Tage nach Expo­si­tion)
  • oder Ver­sor­gung NUR von COVID-19-Pa­tien­ten in Aus­nahme­fällen denkbar
  • Gesundheitsüberwachung
  • Beim Auf­treten von Symp­to­men um­gehen­de Testung auf SARS-CoV-2; bei po­si­ti­vem Test siehe „SARS-CoV-2-posi­tives med. Per­sonal“
Kategorie Ib
  • Keine häusliche Absonderung
  • Bei Symptom­freiheit Arbeiten nur mit chirurgischer Maske (bis 14 Tage nach Ex­po­sition)
  • Wenn möglich kein Einsatz in der Versor­gung be­sonders vulne­rabler Patienten­gruppen
  • Gesundheitsüberwachung
  • Beim Auf­treten von Symp­to­men um­gehende Tes­tung auf SARS-CoV-2; bei po­siti­vem Test siehe „SARS-CoV-2-posi­tives med. Per­sonal“
Kate­gorie III
  • Einsatz in der Patien­ten­ver­sorgung
  • Patienten­ver­sor­gung mög­lichst mit chirurgischer Maske
  • Täg­liches Selbst­monito­ring: Körpertemperatur, Symptome
  • Tägliche Ab­frage und Doku­men­tation durch Hygiene­fach­personal
  • Einsatz in der Patien­ten­ver­sorgung
  • Täg­liches Selbst­moni­to­ring (bis 14 Tage nach Exposition)
  • Patienten­ver­sor­gung mög­lichst mit chirurgischer Maske
  • Beim Auf­treten von Symp­tomen um­gehen­de Testung auf SARS-CoV-2; bei posi­ti­vem Test siehe „SARS-CoV-2-positi­ves med. Personal“
Handlungs­optionen
Med. Per­so­nal mit Er­käl­tungs-symp­tomen
  • Keine Patien­ten­versorgung
  • Voraus­setzung für Wieder­aufnahme der Arbeit:
    • Symptom­freiheit seit mind. 48 Stunden
    • Möglichst SARS-CoV-2-Testung
  • Patien­ten­ver­sor­gung, Voraus­setzung: Chirurgische Maske während gesam­ter An­wesen­heit am Arbeits­platz
  • Testung auf SARS-CoV-2; bei po­siti­vem Test siehe „SARS-CoV-2 po­si­tives med. Per­sonal“
SARS-CoV-2-pos. med. Per­sonal
  • Keine Patienten­ver­sorgung
  • Voraus­setzung für Wieder­auf­nahme der Arbeit:
    • Symptom­freiheit seit mind. 48 Stunden
    • 2 nega­tive SARS-CoV-2-Tests im Ab­stand von 24 Stunden
  • Versor­gung NUR von COVID-19-Pa­tienten in absoluten Aus­nahme­fällen denkbar
  • Chirurgische Maske während ge­sam­ter An­wesen­heit am Arbeits­platz
  • Voraus­setzung für Wieder­auf­nahme der Versor­gung von Nicht-COVID-19-Patienten: Symptom­frei­heit seit mind. 48 Stunden und 2 nega­tive SARS-CoV-2-Tests im Ab­stand von 24 Stunden



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