Umgang mit Personalmangel während der COVID-19 Pandemie
Den Robert Koch Institut huet eng Ausnahmereglung fir medizinescht Personal ausgeschafft, wéi d'Personal agesat kann ginn wann déi adäquat Versuergung vun den Patienten durch Personalengpäss nët méi méglich ass.
Ist die adäquate Versorgung der Patienten durch Personalengpässe nicht mehr möglich, kann es notwendig sein, die bestehenden Empfehlungen zum Umgang von Kontaktpersonen (www.rki.de/covid-19-kontaktpersonen) für medizinisches Personal anzupassen.
Kategorie Ia (hohes Expositionsrisiko)
Medizinisches Personal mit hohem Expositionsrisiko, z.B. ungeschützte relevante Exposition zu Sekreten, Exposition gegenüber Aerosolen von COVID-19-Fällen (z.B. im Rahmen von Bronchoskopie)
Kategorie Ib (begrenztes Expositionsrisiko)
Medizinisches Personal mit begrenztem Expositionsrisiko, z.B. medizinisches Personal mit Kontakt unter 2 m zu COVID-19-Fällen ohne Schutzausrüstung, ≥15 Min face-to-face Kontakt (ohne Exposition wie unter Ia beschrieben); grundsätzlich gilt: je länger und enger der Kontakt, desto höher das Risiko.
Kategorie III
Medizinisches Personal mit Kontakt ≤ 2 m (z.B. Fall im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung), wenn eine adäquate Schutzbekleidung während der gesamten Zeit des Kontakts gemäß Kategorie I getragen wurde
Medizinisches Personal mit Kontakt > 2 m, ohne direkten Kontakt mit Sekreten oder Ausscheidungen der/des Patientin/en und ohne Aerosolexposition
Übliche Regelung falls kein relevanter Personalmangel
Namentliche Registrierung sowie Mitteilung der Telefonnummer der Ansprechpartner des Gesundheitsamtes.
Generell im Haushalt nach Möglichkeit zeitliche und räumliche Trennung der Kontaktperson von anderen Haushaltsmitgliedern.
Gesundheitsüberwachung bis zum 14. Tag nach dem letzten Kontakt mit dem bestätigten COVID-19-Fall:
Messen der Körpertemperatur 2x/ Tag
Führen eines Tagebuchs: Symptome, Körpertemperatur, Aktivitäten und Kontakten zu weiteren Personen (Beispiel eines „Tagebuchs“ auf den RKI-Seiten, www.rki.de/covid-19-kontaktpersonen)
Tägliche Information des Gesundheitsamts
Wird die Pflegende innerhalb von 14 Tagen nach dem letzten Kontakt mit einem bestätigten COVID-19-Fall symptomatisch und ist die Symptomatik vereinbar mit einer SARS-CoV-2-Infektion, so gilt sie als krankheitsverdächtig und eine weitere diagnostische Abklärung sollte erfolgen.
Häusliche Absonderung (mögliche Reduktion auf 7 Tage nach Exposition)
Bei Symptomfreiheit Arbeiten nur mit chirurgischer Maske (bis 14 Tage nach Exposition)
oder Versorgung NUR von COVID-19-Patienten in Ausnahmefällen denkbar
Gesundheitsüberwachung
Beim Auftreten von Symptomen umgehende Testung auf SARS-CoV-2; bei positivem Test siehe „SARS-CoV-2-positives med. Personal“
Tägliche Abfrage und Dokumentation durch Hygienefachpersonal
Einsatz in der Patientenversorgung
Tägliches Selbstmonitoring (bis 14 Tage nach Exposition)
Patientenversorgung möglichst mit chirurgischer Maske
Beim Auftreten von Symptomen umgehende Testung auf SARS-CoV-2; bei positivem Test siehe „SARS-CoV-2-positives med. Personal“
Handlungsoptionen
Med. Personal mit Erkältungs-symptomen
Keine Patientenversorgung
Voraussetzung für Wiederaufnahme der Arbeit:
Symptomfreiheit seit mind. 48 Stunden
Möglichst SARS-CoV-2-Testung
Patientenversorgung, Voraussetzung: Chirurgische Maske während gesamter Anwesenheit am Arbeitsplatz
Testung auf SARS-CoV-2; bei positivem Test siehe „SARS-CoV-2 positives med. Personal“
SARS-CoV-2-pos. med. Personal
Keine Patientenversorgung
Voraussetzung für Wiederaufnahme der Arbeit:
Symptomfreiheit seit mind. 48 Stunden
2 negative SARS-CoV-2-Tests im Abstand von 24 Stunden
Versorgung NUR von COVID-19-Patienten in absoluten Ausnahmefällen denkbar
Chirurgische Maskewährend gesamter Anwesenheit am Arbeitsplatz
Voraussetzung für Wiederaufnahme der Versorgung von Nicht-COVID-19-Patienten: Symptomfreiheit seit mind. 48 Stunden und 2 negative SARS-CoV-2-Tests im Abstand von 24 Stunden